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Dogecoin zwischen Emissionsdebatte, ETF-Zuflüssen und steuerlichen Fristen
Dogecoin steht im Mittelpunkt mehrerer Entwicklungen, die die Angebotsseite, börsenbasierte Anlageprodukte und die steuerliche Behandlung betreffen. Der Pressespiegel von MINING-PROVIDER.COM fasst die Berichte von CryptoTicker und Krypto Magazin zu Kursentwicklung, möglicher Emissionskürzung, ETF-Zuflüssen, Regulierung und Verwahrung zusammen.
Vorschlag zur Kürzung der Dogecoin-Emission um 90 Prozent
Nach Angaben von CryptoTicker liegt im offiziellen Dogecoin-Repository als Issue 3776 ein Vorschlag vor, die Blockbelohnung von 10.000 DOGE auf 1.000 DOGE zu senken. Dies würde einer Kürzung um 90 Prozent entsprechen und die jährliche Neuausgabe von rund 5,3 Milliarden auf rund 526 Millionen Münzen reduzieren.
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Die derzeitige Blockbelohnung von 10.000 DOGE besteht seit 2015. Dogecoin hat keine Halbierung der Belohnung und keine Obergrenze der Gesamtmenge, während sich die Bitcoin-Blockbelohnung alle vier Jahre halbiert.
Der Vorschlag ist laut CryptoTicker nicht beschlossen. Für eine Änderung wären die Zustimmung der Kernentwickler, eine neue Version der Referenzsoftware und die Übernahme durch Mining-Pools erforderlich. Die Entwickler hätten darauf hingewiesen, dass es sich nach elf Jahren unveränderter Geldpolitik um einen langen Prozess mit offenem Ausgang handelt.
Dogecoin wird gemeinsam mit Litecoin im sogenannten Merged Mining geschürft. Die DOGE-Belohnung stellt für viele Litecoin-Miner einen Zusatzertrag dar, der zur Finanzierung der Stromkosten beiträgt. Kritiker warnen deshalb, dass eine Kürzung um 90 Prozent einen Teil der Rechenleistung abwandern lassen könnte, während Befürworter auf ein möglicherweise knapperes Angebot und eine stützende Wirkung auf den Kurs verweisen.
| Angabe | Bisher | Nach dem Vorschlag |
|---|---|---|
| Blockbelohnung | 10.000 DOGE | 1.000 DOGE |
| Jährliche Neuausgabe | rund 5,3 Milliarden Münzen | rund 526 Millionen Münzen |
| Inflationsrate | etwa 3,4 Prozent | etwa 0,3 Prozent |
Infobox: Der Emissionsschnitt ist bislang nur ein Vorschlag. Eine Umsetzung würde die Blockbelohnung von 10.000 DOGE auf 1.000 DOGE reduzieren.
Dogecoin-Kurs und wichtige Marken im September
CryptoTicker meldete für den 28. September 2026 um 06:43 Uhr UTC einen Dogecoin-Kurs von 0,093058 US-Dollar beziehungsweise 0,081779 Euro. Innerhalb von 24 Stunden fiel der Kurs um 3,87 Prozent, während er gegenüber sieben Tagen um 5,75 Prozent und gegenüber 30 Tagen um 9,65 Prozent zulegte.
Die Marktkapitalisierung lag zu diesem Zeitpunkt bei 14,53 Milliarden US-Dollar, das Handelsvolumen der vergangenen 24 Stunden bei 1,02 Milliarden US-Dollar. Als relevante Marken der vergangenen 30 Tage nennt CryptoTicker 0,1004 US-Dollar als Hoch vom 23. September 2026, 0,0927 US-Dollar als Tief vom 24. September 2026 und 0,0800 US-Dollar als Tief vom 16. September 2026.
| Marke | Bedeutung laut CryptoTicker |
|---|---|
| 0,1004 US-Dollar | Hoch vom 23. September 2026 und Marke von 10 Cent |
| 0,0927 US-Dollar | Tief vom 24. September 2026 |
| 0,0800 US-Dollar | Tiefster Tagesschluss des Monats am 16. September 2026 |
Zwischen dem Monatstief und dem Monatshoch lag laut CryptoTicker eine Spanne von 25 Prozent. Der Bericht bezeichnet diese Spanne als kurzfristigen Rahmen, solange kein neuer Auslöser hinzukommt.
Infobox: Dogecoin notierte am 28. September 2026 bei 0,093058 US-Dollar. Die im Bericht genannten Orientierungspunkte liegen zwischen 0,0800 und 0,1004 US-Dollar.
Neuausgabe übersteigt derzeitige ETF-Zuflüsse
CryptoTicker berechnet bei einer Blockzeit von einer Minute und 10.000 DOGE je Block eine Ausgabe von 14,4 Millionen neuen Münzen pro Tag und rund 5,26 Milliarden DOGE pro Jahr. Aus Marktkapitalisierung und Kurs leitet der Bericht eine umlaufende Menge von etwa 156,1 Milliarden DOGE ab.
Beim damaligen Kurs entsprachen die täglich neu ausgegebenen DOGE laut CryptoTicker einem Wert von rund 1,34 Millionen US-Dollar. In der Woche vom 21. bis 25. September 2026 verzeichneten Dogecoin-ETFs zusammen Nettozuflüsse von 2,89 Millionen US-Dollar. Das entsprach rund 578.000 US-Dollar je Handelstag.
CryptoTicker stellte diese Werte gegenüber und kam zu dem Ergebnis, dass das tägliche Angebot aus dem Mining etwa 2,3-mal so groß war wie die stärkste bisher gemessene Nachfrage aus den Fonds. Bei einer Reduzierung auf 1.000 DOGE je Block würde die tägliche Ausgabe laut Bericht auf einen Gegenwert von rund 134.000 US-Dollar sinken.
Infobox: Die im Bericht genannten ETF-Zuflüsse lagen bei 2,89 Millionen US-Dollar für fünf Handelstage. Die tägliche Neuausgabe entsprach dagegen rund 1,34 Millionen US-Dollar.
Bitwise bereitet Schließung des Dogecoin-ETF BWOW vor
Nach Angaben von CryptoTicker und Krypto Magazin kündigte Bitwise Investment Advisers am 10. September 2026 die Auflösung des Bitwise Dogecoin ETF mit dem Börsenkürzel BWOW an. Der letzte Handelstag ist für den 14. Oktober 2026 vorgesehen.
Die Ausgabe neuer Anteile endet vor Handelsbeginn am 15. Oktober. Am 22. Oktober 2026 sollen die verbleibenden Anteilseigner den Nettoinventarwert ihrer Anteile vom 21. Oktober in bar erhalten. Das Produkt war am 26. November 2025 gestartet.
Yellow.com zufolge erklärte Bitwise, der Fonds passe nicht mehr in die eigene Produktpalette. Nach dem 14. Oktober sollen nur noch zwei der zuvor drei Fonds am Markt sein.
Infobox: BWOW soll am 14. Oktober 2026 letztmals gehandelt werden. Die Barauszahlung an verbleibende Anteilseigner ist für den 22. Oktober 2026 vorgesehen.
Dogecoin-ETFs mit Rekordzuflüssen, aber starker Konzentration auf GDOG
Das Krypto Magazin berichtet unter Berufung auf Yellow.com, dass US-Spot-Dogecoin-ETFs in der Woche bis zum 25. September Nettozuflüsse von 2,89 Millionen US-Dollar verzeichneten. Damit wurde der bisherige Wochenrekord von rund 2,59 Millionen US-Dollar aus der Woche bis zum 2. Januar übertroffen.
In der Vorwoche hatten die Zuflüsse lediglich 284.510 US-Dollar betragen. Die neuen Mittel flossen ausschließlich an den Handelstagen Montag, Dienstag und Freitag zu.
Seit der Ankündigung der BWOW-Liquidation stiegen die kumulierten Nettozuflüsse in Grayscales GDOG laut Yellow.com von 11,7 Millionen auf 15,46 Millionen US-Dollar. Bei 21Shares’ TDOG ging die Bilanz dagegen von 1,63 Millionen auf 1,03 Millionen US-Dollar zurück.
GDOG vereinnahmte außerdem sämtliche 806.060 US-Dollar der Zuflüsse am Freitag. Der Fonds verwaltete danach 13,87 Millionen US-Dollar und damit rund 81 % des gesamten Vermögens der Dogecoin-ETF-Gruppe.
| ETF-Angabe | Wert |
|---|---|
| Nettozuflüsse in der Woche bis zum 25. September | 2,89 Millionen US-Dollar |
| Bisheriger Wochenrekord | rund 2,59 Millionen US-Dollar |
| Zuflüsse in der Vorwoche | 284.510 US-Dollar |
| Zuflüsse am Freitag | 806.060 US-Dollar |
| Vermögen von GDOG | 13,87 Millionen US-Dollar |
| Anteil von GDOG am ETF-Gruppenvermögen | rund 81 % |
Im Verhältnis zum gesamten Dogecoin-Markt blieb die ETF-Kategorie laut Yellow.com klein. Die Fonds hielten rund 0,11 % der gesamten Marktkapitalisierung von Dogecoin. Zum Vergleich: US-Spot-Bitcoin-ETFs verzeichneten in derselben Woche Zuflüsse von 2,39 Milliarden US-Dollar.
Infobox: Die Dogecoin-ETFs erreichten mit 2,89 Millionen US-Dollar einen Wochenrekord. Die Nachfrage konzentrierte sich jedoch deutlich auf Grayscales GDOG.
Steuerliche Haltefrist und Freigrenze im Fokus
CryptoTicker und Krypto Magazin verweisen auf die steuerliche Bedeutung des Jahreswechsels. Nach den Berichten gelten Kryptowertverkäufe im Privatvermögen grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 EStG.
Liegt zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn laut CryptoTicker steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb von zwölf Monaten ist der Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
Die Frist wird laut Krypto Magazin taggenau berechnet. Wer am 27. September 2025 gekauft hat, dessen Frist endet demnach mit Ablauf des 27. September 2026. Ein Verkauf ab dem 28. September 2026 fällt laut Bericht nicht mehr unter Paragraf 23. Wer am 27. September 2026 kauft, erreicht das Ende der Frist frühestens am 28. September 2027.
Für einen steuerfreien Verkauf im Jahr 2026 müssen die betreffenden Tranchen laut Bericht spätestens am 30. Dezember 2025 angeschafft worden sein. Zusätzlich gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro je Kalenderjahr. Bei einem Gesamtgewinn von 999 Euro bleibt demnach alles steuerfrei, während bei 1.001 Euro der gesamte Betrag steuerpflichtig wird.
In die Berechnung können neben Dogecoin auch andere private Veräußerungsgeschäfte wie Verkäufe von Gold oder Bitcoin einfließen. CryptoTicker nennt als Beispiel 50.000 DOGE, die bei einem Kurs von 0,085717 Euro rund 4.286 Euro wert seien. Ob daraus ein Gewinn von 300 oder 1.400 Euro entsteht, hänge von den Anschaffungskosten ab.
Infobox: Entscheidend sind Anschaffungstag, Anschaffungskosten und der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften. Die Freigrenze beträgt 1.000 Euro je Kalenderjahr.
FIFO kann bei Teilverkäufen maßgeblich sein
Wer DOGE in mehreren Tranchen gekauft hat, hält Einheiten mit unterschiedlichen Anschaffungstagen und Preisen. Bei einem Teilverkauf kann laut Krypto Magazin das Prinzip „first in, first out“ entscheidend sein, wonach die ältesten Einheiten zuerst als veräußert gelten.
Diese ältesten Tranchen können bereits außerhalb der Jahresfrist liegen. Gleichzeitig können sie wegen niedrigerer Anschaffungskosten einen höheren rechnerischen Gewinn aufweisen. Wer Bestände über mehrere Anbieter und Wallets verteilt hält, muss die Daten laut Bericht zusammenführen.
Infobox: Bei Teilverkäufen sollten Anschaffungsdaten aller Anbieter und Wallets berücksichtigt werden. Der Bericht verweist hierfür auf das FIFO-Prinzip.
Neue Meldepflichten für Kryptodienstleister ab dem Meldezeitraum 2026
CryptoTicker berichtet über neue Meldepflichten für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen mit Kunden in der Europäischen Union. Grundlage sei die Richtlinie EU 2023/2226, die in Deutschland über das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz umgesetzt werde.
Der erste Meldezeitraum ist laut Bericht das Kalenderjahr 2026. Die erste Meldung soll bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.
Erfasst werden demnach Name, Anschrift, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer. Zusätzlich sollen Käufe, Verkäufe, Tauschvorgänge, Überträge, Beträge und Zeitpunkte gemeldet werden. Betroffen seien Börsen, Verwahrer, Wallet-Anbieter und Transferdienste.
CryptoTicker betont, dass eine Meldung nicht automatisch dem steuerlichen Gewinn entspricht. Gemeldete Bruttobeträge und der zu versteuernde Gewinn seien unterschiedliche Größen.
Infobox: Der erste Meldezeitraum ist 2026. Die erste Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern soll bis zum 31. Juli 2027 erfolgen.
MiCA-Zulassung und Anbieterprüfung in Deutschland
Nach Angaben des Krypto Magazins ist seit dem 1. Januar 2026 das Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland ohne Zulassung oder gültige Notifizierung unzulässig. Die Aufsicht über Kryptowerte-Dienstleistungen führt laut Bericht die BaFin.
Anleger können die Zulassung eines Anbieters über die Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen. Zusätzlich führt die ESMA ein europaweites Register sowie eine Warnliste nicht zugelassener Anbieter.
CryptoTicker empfiehlt, vor einem Kauf aus Deutschland heraus die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu kontrollieren. Anbieter ohne entsprechende Angaben oder ohne Eintrag in den genannten Registern seien dem Bericht zufolge keine geeignete Adresse.
Infobox: Seit dem 1. Januar 2026 benötigen Anbieter in Deutschland eine Zulassung oder gültige Notifizierung. Als Prüfstellen werden BaFin und ESMA genannt.
Verwahrung: Dogecoin nutzt eine eigene Blockchain
CryptoTicker weist darauf hin, dass Dogecoin auf einer eigenen Blockchain läuft und kein Token nach dem Ethereum-Standard ist. Eine für Ether oder Ethereum-Token gedachte Adresse kann daher keine Dogecoin entgegennehmen.
Vor einer Übertragung von einer Börse auf eine Wallet sollte geprüft werden, ob die Wallet die Dogecoin-Blockchain unterstützt. Die Empfangsadresse sollte laut Bericht mit dem Buchstaben D beginnen. Zusätzlich empfiehlt CryptoTicker, die Adresse auf dem Display eines Hardware-Geräts mit der Adresse im Browserfenster abzugleichen.
Eine Übertragung an eine ungeeignete Adresse kann laut Bericht in aller Regel nicht rückgängig gemacht werden. Ein Transfer zwischen eigenen Adressen gilt nicht als Verkauf und unterbricht die Haltefrist nicht, sollte aber mit Datum und Transaktionskennung dokumentiert werden.
Infobox: Für DOGE-Transfers ist die Unterstützung der eigenen Blockchain entscheidend. Eine falsche Adresse kann zum endgültigen Verlust des Betrags führen.
Perpetuals sind kein direkter Dogecoin-Besitz
CryptoTicker unterscheidet zwischen dem direkten Besitz von Dogecoin und dem Handel mit Dogecoin-Perpetuals. Bei Perpetuals handelt es sich um unbefristete Terminkontrakte, bei denen keine DOGE gehalten werden und je nach Marktlage mehrmals täglich Finanzierungskosten anfallen können.
Für diese Geschäfte gelten laut Bericht nicht die Regeln des direkten Haltens nach Paragraf 23 EStG. Eine einjährige Haltefrist bestehe dort nicht. CryptoTicker weist außerdem darauf hin, dass eine Tagesspanne von rund 3,5 Prozent bei einem zehnfachen Hebel einer Bewegung von 35 Prozent auf das eingesetzte Kapital entsprechen kann.
Infobox: Perpetuals verschaffen keinen direkten Besitz an DOGE. Der Bericht hebt Finanzierungskosten und die verstärkte Wirkung eines zehnfachen Hebels hervor.
Fazit des Pressespiegels
Die Berichte von CryptoTicker, Krypto Magazin und Yellow.com zeigen mehrere parallele Entwicklungen bei Dogecoin. Ein Vorschlag im Dogecoin-Repository könnte die Blockbelohnung von 10.000 DOGE auf 1.000 DOGE senken, ist jedoch nicht beschlossen.
Gleichzeitig erreichten die Dogecoin-ETFs mit 2,89 Millionen US-Dollar den höchsten Wochenzufluss seit ihrer Auflage. Die Mittel konzentrierten sich dabei stark auf Grayscales GDOG, während Bitwise die Schließung von BWOW zum 14. Oktober 2026 vorbereitet.
Für Anleger rücken außerdem die einjährige Haltefrist, die Freigrenze von 1.000 Euro, das FIFO-Prinzip, neue Meldepflichten und die Prüfung von MiCA-Zulassungen in den Mittelpunkt. Bei der Verwahrung bleibt die Unterstützung der eigenen Dogecoin-Blockchain ein zentraler technischer Punkt.
Infobox: Dogecoin verbindet derzeit eine offene Debatte über die künftige Emission mit wachsenden, aber konzentrierten ETF-Zuflüssen sowie strengeren Anforderungen an Steuerdokumentation, Anbieterprüfung und Verwahrung.
Sources:














